Unterhalt

Kindesunterhalt

Tanja Stemmer Familienrecht Kindesunterhalt

Ich berechne für Sie den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle unter Berücksichtigung der aktuellen unterhaltsrechtlichen Rechtsprechung. Auch Unterhaltsabänderungen bei Veränderungen der finanziellen Situation oder bei Hinzutreten weiterer Kinder oder neuer Partner sind Gegenstand meiner Beratung.

 

Für die Unterhaltsberechnung ist bei angestellten Personen das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate maßgeblich. Auch Sonderzahlungen, Prämien, Weihnachtsgeld oder Steuererstattungen werden berücksichtigt. Bei Selbständigen ist wegen größerer Schwankungen der Zeitraum der letzten 3 Jahre zu betrachten.

 

Auch geldwerte Vorteile des Arbeitgebers und das Wohnen im Eigenheim haben Einfluss auf die Höhe der Unterhaltszahlungen. Die Düsseldorfer Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Bei einer kleineren oder größeren Anzahl an Berechtigten kommen Herauf- oder Herabstufungen in Betracht.

 

Volljährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, solange sie sich in der allgemeinen Schul- oder Berufsausbildung befinden. Diese Ausbildung muss zielstrebig begonnen und durchgeführt werden, sonst kann der Unterhaltsanspruch entfallen. Ab dem 18. Lebensjahr sind die Eltern ihren Kindern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen zum Barunterhalt verpflichtet.

Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt

Tanja Stemmer Familienrecht Trennungsunterhalt

Mit der Trennung ist die Frage nach Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung eng verknüpft. Gerne bin ich bei der Berechnung der Höhe dieser Ansprüche behilflich.

 

Die Voraussetzungen wann wer wieviel wie lang zu zahlen hat sind vielschichtig und hängen von Ihren ganz persönlichen Lebensverhältnissen ab. Auch sind steuerliche Gesichtspunkte nicht zu vernachlässigen.

 

Seit Reform des Unterhaltsrechts gilt beim Ehegattenunterhalt eine stärkere Eigenverantwortung der Ehepartner nach der Scheidung.