Umgangsrecht

Tanja Stemmer Familienrecht Umgangsrecht

Jeder Elternteil hat das Recht und die Verpflichtung mit seinem Kind Umgang auszuüben.

 

Nur wenn dringende Kindeswohlgesichtspunkte der Ausübung des Umgangsrechts entgegenstehen, kann dem anderen Elternteil der Umgang verwehrt werden.

 

Ich berate Sie gerne über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Umgangsausübung und entsprechender Vereinbarungsmöglichkeiten. Ob sich ein Wechselmodell oder besser das Residenzmodell eignet, hängt vor allem von Ihrem Kind ab.

 

Sollten konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass Ihrem Kind der Umgang mit dem anderen Elternteil schadet oder wird Ihnen Ihr Kind unberechtigt vorenthalten, kann im Wege des Eilverfahrens vor Gericht schnell eine Lösung gefunden werden.