Sorgerecht

Tanja Stemmer Familienrecht Sorgerecht

Weder eine Trennung noch die anschließende Scheidung haben Einfluss auf das bislang bestehende Sorgerecht. In Einzelfällen kann eine alleinige Ausübung des Sorgerechts nur eines Elternteils durchaus sinnvoll sein.

 

Auch wenn Sie nicht miteinander verheiratet waren zum Zeitpunkt der Geburt, besteht die Möglichkeit das Sorgerecht durch eines gemeinsame Erklärung vor dem Jugendamt oder gerichtlich zu erwirken